Corona FAQ

Dieser FAQ basiert auf den Informationen der Landratsamt Offenburg (Stand 2020-03-13).
Das Original PDF finden Sie hier: https://kawu.it/Landratsamt003

Im Ortenaukreis sind bislang einige Erkrankungen des neuen Coronavirus nachgewiesen worden. Das Gesundheitsamt hat mit den Erkrankten und deren engen Kontaktpersonen Kontakt aufgenommen und mit Ihnen weitere Verhaltensmaßregeln besprochen. Am 11.03. wurde das Elsass vom Robert-Koch-Institut zum Risikogebiet erklärt. Das bedeutet, dass in unserem Nachbarland sehr viele Erkrankungsfälle bekannt geworden sind. Daraus ergeben sich auch Änderungen in den Maßnahmen und Verhaltensregeln für den Ortenaukreis, über die wir Sie im Folgenden informieren. Aktuelle Fallzahlen: https://www.ortenaukreis.de/corona_fallzahlen

Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies kann direkt von Mensch zu Mensch über die Atemwege geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden. Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Symptome gezeigt hatten. Der Anteil an tatsächlichen Fällen, die symptomfrei verlaufen, ist nicht klar. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Daten aus China spielen diese Fälle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 jedoch offenbar keine größere Rolle (Robert-Koch-Institut).

Inkubationszeit ist die Zeitspanne zwischen Ansteckung mit dem Virus und dem Auftreten von Beschwerden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bis zu 14 Tage betragen kann. Im Durchschnitt beträgt sie 5 bis 6 Tage (Robert-Koch-Institut).

Eine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus führt der WHO zufolge zu Symptomen wie Fieber, trockenem Husten und Abgeschlagenheit. In China wurden bei einigen Patienten auch Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost berichtet. Einige Betroffene bekamen Übelkeit, einer verstopften Nase und Durchfall (Robert-Koch-Institut).

Unser Immunsystem kennt das neue Coronavirus noch nicht. Die Antwort unseres Immunsystems wird daher neu aufgebaut. An Influenza zum Beispiel, erkranken jedes Jahr viele Menschen. Deshalb hat das Immunsystem vieler Personen bereits eine Abwehr aufgebaut hat. Außerdem existieren für viele Erkrankungen Impfungen. Da dies alles für das neue Coronavirus nicht zutrifft, werden vergleichsweise viele Personen erkranken.

Wenn 100 Menschen durch das Coronavirus erkranken, merken 80 Patienten von diesen das oft gar nicht oder haben nur leichte Beschwerden. 14 Patienten sind schwerer krank und werden ärztlich behandelt und 6 von diesen 100 erkrankten Menschen erkranken so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Vor allem ältere Menschen und solche mit chronischen Erkrankungen können schwerer erkranken. Kinder erkranken oft ohne Symptome.

Unser Körper bildet Abwehrzellen gegen ein Virus nach Kontakt mit dem Virus. Das kann mit Krankheitssymptomen verbunden sein, manchmal merkt man auch gar nichts davon. Bei einer Impfung passiert das Gleiche. Trifft nun ein Virus auf einen Körper, der schon Abwehrzellen hat, sagt der Körper: „Kenne ich schon, wehre ich ab“. Und bei entsprechender Hygiene wird das Virus dann auch nicht weiterverbreitet.
Das neue Coronavirus, trifft nun auf viele Menschen, deren Immunsystem sagt: „kenne ich nicht, muss ich erst mal Abwehrzellen bilden“. Daher steigt mit jeder Infektion die Zahl der Menschen, die bei Kontakt mit dem Virus Abwehrkräfte haben, um das Virus und damit die weitere Verbreitung stoppen zu können. Mit der Zeit muss das Virus dann immer länger suchen, bis es auf einen Menschen trifft, der noch keine Abwehr hat.
Wenn zu viele Menschen gleichzeitig krank werden, trifft es vor allem die Menschen besonders, die durch andere Krankheiten geschwächt sind. Und Sie kennen das ja alle aus Ihren Familien: je mehr Menschen erkrankt sind, umso schwieriger für die Versorgung. Das ist für unsere Gesellschaft mit Ärzten, Pflegekräften oder alten kranken Menschen genauso.

Bei dem COVID-19-Ausbruch in China lag der WHO zufolge das Alter der Betroffenen im Mittel bei 51 Jahren, gut Dreiviertel der Fälle trat in der Altersgruppe der 30- bis 69- Jährigen auf. Das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und Tod haben den Daten aus China zufolge Menschen über 60 Jahre und Menschen mit Grunderkrankungen sowie Personen mit einem geschwächten Immunsystem. Die meisten Todesfälle traten in China bei den über 80-Jährigen auf. Männer waren häufiger betroffen als Frauen. Bei Kindern scheint die Erkrankung vergleichsweise selten aufzutreten und dann mild zu verlaufen. Schwere oder gar kritische Verläufe wurden nur bei einem sehr kleinen Teil der betroffenen Kinder und Jugendlichen beobachtet. Schwangere scheinen der WHO zufolge kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu haben (Robert-Koch-Institut).

Besonders wichtig ist die größtmögliche Minderung des Risikos einer Infektion, zum Beispiel durch allgemeine Verhaltensregeln (Hände waschen, Abstand halten zu Erkrankten) und weitere Maßnahmen der Kontaktreduktion:

  • zu Hause bleiben, wann immer möglich; Zimmer regelmäßig lüften o nicht notwendige Reisen absagen oder verschieben
  • möglichst nur für Versorgungsgänge rausgehen; Abstand von 1 bis 2 m zu anderen Personen halten
  • private Kontakte auf das Notwendigste reduzieren bzw. Möglichkeiten ohne direkten/persönlichen Kontakt nutzen (Telefon, Internet etc.)
  • Risikogruppen durch Familien- und Nachbarschaftshilfe versorgen; aktiv Hilfsangebote machen
  • Umgang mit Erkrankten im Haushalt festlegen (Schlafen und Aufenthalt in getrennten Zimmern; Mahlzeiten getrennt einnehmen; räumliche Trennung von Geschwisterkindern)
  • gemeinschaftliche Treffen/Aktivitäten absagen (Vereine, Sportgruppen, größere private Feiern)
  • enge Begrüßungsrituale vermeiden (Küsschen, Händeschütteln)

Wichtig ist auch eine aktive Information über das Krankheitsbild, die bei der frühzeitigen Selbsterkennung von Symptomen helfen kann.

Erkrankte sollten rasch telefonisch Kontakt aufnehmen zur Hausarztpraxis oder zu anderen beratenden Stellen:

  • Beratung hinsichtlich individueller Maßnahmen
  • Beratung hinsichtlich labordiagnostischer Abklärung von COVID-19

Lassen Sie sich helfen bei Einkäufen. Sprechen Sie Ihre Freunde und Bekannte und Familie an, ob Sie Ihnen bei Besorgungen helfen können.

Für alle gilt: nur wer Krankheitszeichen hat ruft in der Hausarztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 0781 116 117 an. Ärztliche Behandlung orientiert sich, wie bei allen Virusinfektionen, an den Beschwerden. Eine Krankmeldung gibt es nur bei Krankheit.
Die 116 117 ist auch tagsüber bundesweit erreichbar. Die Informationen dort sind tagsüber aber nicht auf die Abläufe im Ortenaukreis bezogen.
Die 116 117 für den Ortenaukreis ist im ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichbar, außerhalb der Erreichbarkeit der niedergelassenen Ärzte: werktags ab 19 Uhr – mittwochs und freitags bereits ab 13 Uhr und samstags und sonntags. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dort nicht rund um die Uhr „Fragen zu Corona“ beantworten können.
Die Klärung einer Infektion ist kein Notfall. Wer unsicher ist bleibt in häuslicher Isolation.

  • Menschen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten (mehr als 15 Minuten, mit Abstand weniger als 2 Meter), bei der das SARS-CoV-2-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich, sofern sie erkranken, telefonisch an Ihren Hausarzt wenden. Bis zur Kontaktaufnahme sollen unnötige Kontakte vermieden werden und die Betroffenen nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Sie sollten die Husten- und
    Niesetikette (niesen und husten in die Armbeuge) sowie eine gute Händehygiene beachten.
  • Personen, die sich in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben oder dem Landkreis Heinsberg, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und wenn sie einer Risikogruppe angehören, nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Sie sollen die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten und nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise einen Arzt kontaktieren.

Dieser kann eine Krankmeldung und eine Behandlung veranlassen. Das alles ist auch mittels Telefonkontakt zu organisieren und durchzuführen. Es wird empfohlen, dass Erkrankte zu Hause bleiben und ihren Infekt auskurieren und Abstand halten zu anderen gesunden Familienmitgliedern (14 Tage). Erkranken sie am Wochenende oder wird am Wochenende ihr Gesundheitszustand schlechter wenden Sie sich bitte an die 116 117. Wie bei allen anderen Viruserkrankungen wird auch, werden die Symptome behandelt. Wir raten Ihnen sich körperlich zu schonen, viel zu trinken und die Räume zu Hause gut zu lüften

Hier müssen zwei Tatsachen unterschieden werden:

  1. Sie hatten Kontakt mit einer erkrankten Person, die einen Test bekommen hat, der positiv ausgefallen ist.
    In diesen Fällen wurden Sie vom Gesundheitsamt kontaktiert und als Kontaktperson der Kategorie 1 oder 2 eingestuft. In diesen Fällen handeln Sie entsprechend der Empfehlungen, die das Gesundheitsamt Ihnen gegeben hat.

In den nächsten Tagen und Wochen wird es immer wahrscheinlicher, dass Sie innerhalb des privaten und öffentlichen Lebens auf Personen treffen, die an einem grippalen Infekt und/oder Covid-19 erkrankt sind. Diese Personen können nur sehr leicht erkrankt sein. Es wird sich im Laufe der nächsten Wochen nicht vermeiden lassen, dass immer mehr Menschen mit dem Virus in Kontakt kommen. Das ist deshalb nicht schlimm, weil 8 von 10 Personen sehr leicht oder nur milde an diesem Virus erkranken. Die gute Nachricht ist, dass wir immer mehr Personen im Ortenaukreis haben werden, die dann, zumindest für eine begrenzte Zeit, immun sind gegen diese Erkrankung. Für die Behandlung einer
Viruserkrankung ist es unwesentlich um welchen Virus es sich handelt. Ihr Arzt wird Sie in jedem Fall gleich behandeln, egal ob Sie an dem neuen Coronavirus oder einem Influenzavirus erkrankt sind.

2. Wenn Sie also fürchten im privaten Bereich oder auch am Arbeitsplatz mit einem an Covid-19 erkrankten Menschen zusammen gekommen zu sein und sie nicht wissen, ob ein Test durchgeführt wurde, gilt folgendes: beobachten Sie sich in den nächsten 14 Tagen und bleiben Sie, falls Sie erkranken, zu Hause. Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder am Wochenende, wenn es Ihnen schlechter geht an die 116 117.

Da die Inkubationszeit zwischen Ansteckung und den ersten Symptomen der Krankheit maximal 14 Tage beträgt, wird Personen ohne Symptome geraten, unnötige Kontakte, insbesondere Veranstaltungen zu meiden.
Reisende die innerhalb 14 Tage nach Rückkehr Symptome wie Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten sich telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen. Dieser überprüft anhand einer Checkliste das Risiko, ob Sie an COVID-19 erkrankt sein könnten und einer Risikogruppe angehören und meldet Sie, wenn nötig, zu einem Test an. Am Wochenende wenden Sie sich an die 116 117.

Am Anfang der Epidemie, hat es Sinn gemacht, Patienten, die z. B. aus benachbarten Regionen von Risikogebieten (z.B. angrenzende Provinzen von Südtirol) zu testen. In der Zwischenzeit hat sich die Situation sehr dynamisch weiterentwickelt. Derzeit ist es so, dass in fast jedem Land das neue Coronavirus nachgewiesen wurde. Daher macht es zu diesem Zeitpunkt keinen Sinn alle Patienten, die respiratorische Probleme haben, automatisch auf das Virus zu testen.

Das Landratsamt hat den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises folgende Empfehlungen abgegeben:
Sie mögen ihren Unternehmen, Institutionen und sonstige Organisationen empfehlen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihren Wohnsitz in Elsass haben, möglichst freizustellen. Hier sind generell Home-Office und Telearbeit denkbar. Bei systemrelevanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind Einzelfallenscheidungen denkbar, wie zum Beispiel die Einrichtung eines kontaktarmen Arbeitsplatzes.
Wie in allen Fällen, ist es wichtig die Verhältnismäßigkeit im Blick zu behalten. Der Arbeitgeber muss selber entscheiden, ob der Mitarbeiter zum Arbeitsplatz kommen kann und soll oder ob nicht. Wenn die Mitarbeiter an den Arbeitsplatz kommen, sollten die Kontakte dort, z. B: durch separate Arbeitsplätze auf ein Minimum reduziert werden.
Mitarbeiter, die in pflegerischen Berufen arbeiten haben sich entsprechend der Hygienevorschriften an ihrem Arbeitsplatz zu schützen. Das soziale und öffentliche Leben darf durch die eingeleiteten Maßnahmen nicht über Gebühr getroffen werden.

In der Coronapandemie gibt es verschiedene Phasen des Geschehenes.
Bislang haben wir versucht, durch unsere Maßnahmen die Ausbreitung des Virus einzudämmen, beziehungsweise zu verlangsamen. Diese Phase nennt sich Eindämmungsphase (Containment-Phase). Durch hohe Erkrankungsraten in Frankreich wurden dort schon seit längerer Zeit, außer bei sehr kranken Patienten im Krankenhaus, keine Testungen mehr auf das Virus vorgenommen. Dadurch, dass wir in den vergangenen Wochen und Monaten reichlich Kontakte über die Grenze nach Frankreich hatten, können wir unsere Vorgehensweise nicht mehr analog zu bisherigen Risikogebieten fortsetzen.
Wir erleben jetzt die nächste Phase der Pandemie. Das bedeutet, wir werden nun unseren Fokus primär auf die besonders betroffenen Personengruppen legen. Diese Phase nennt sich Phase des Schutzes (Protection-Phase). Daraus ergeben sich auch Änderungen in unseren bisherigen Verhaltensweisen. War es in der Vergangenheit noch sinnvoll, Rückkehrer aus Risikogebieten die aus dem Urlaub gekommen sind, zu isolieren und abzuwarten ob diese erkranken, geht das jetzt nicht mehr. Denn das würde für unseren Kreis bedeuten, dass unser soziales und öffentliches Leben extrem eingeschränkt würde.
Alle Maßnahmen in der Pandemie müssen verhältnismäßig sein und den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.

Daher werden die Empfehlungen für Einreisende und Pendler aus Frankreich folgendermaßen angeglichen:

  • nach wie vor gilt die Empfehlung, dass Arbeitgeber ihre Angestellten, wenn sie nicht zwingend nach Deutschland einpendeln müssen, z.B. über Homeoffice zu Hause zu lassen.
  • Systemrelevante Personen wie z.B. Altenpfleger, Krankenpfleger, Feuerwehrmänner, Polizisten, Müllabfuhr u.ä. können, sofern gesund, nach wie vor zur Arbeit kommen.
  • Für alle Personen die in den letzten 14 Tagen in Frankreich waren, privat, weil sie Bekannte besucht haben, oder dort einkaufen waren, gilt folgendes: Sie beobachten sich in den nächsten 14 Tagen ob Sie grippeähnliche Symptome entwickeln. Dann wenden sie sich bitte an ihren Hausarzt oder am Wochenende an die 116 117.
    Meiden Sie darüber hinaus unnötige Kontakte.

Es dürfen also alle zu Arbeit und am täglichen Leben teilhaben, die nicht erkrankt sind oder vom Gesundheitsamt bzw. einer Ortspolizeibehörde aufgefordert wurden sich in häusliche Isolierung oder Quarantäne zu begeben.

Eine Ansteckung kann erst mit Beginn der Symptome sicher festgestellt werden. Wenn keine Symptome vorhanden sind, wird der Test mit sehr großer Wahrscheinlichkeit negativ ausfallen. Das bedeutet aber nicht, dass eine spätere Erkrankung dadurch ausgeschlossen ist. Die Spanne von Ansteckung bis zum Erkrankungsbeginn dauert maximal 14 Tage. Deshalb sind auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei symptomlosen Personen nicht möglich. Ein Test kann zu früh eine falsche Entwarnung geben und Sie in falscher Sicherheit wiegen. Daher wird kein Test ohne Erkrankung während der Inkubationszeit von 14 Tagen durchgeführt.

Alle bereits erfolgten Maßnahmen dienen der Eindämmung bzw. der Verlangsamung des Infektionsgeschehens. Sie werden nicht getroffen, weil der Erreger so gefährlich ist.

Eine Quarantäne wird von der Ortspolizeibehörde der Gemeinden angeordnet und ist mit der Einhaltung von medizinischen Verhaltensregeln verbunden und rechtlich verbindlich. Man darf zum Beispiel das Haus nicht verlassen. Eine Isolation wird grundsätzlich Empfehlung ausgesprochen zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden.  Es gibt zwei Möglichkeiten, warum für Sie eine Quarantäne gefordert wird:

  1. Sie sind selbst erkrankt oder
  2. Sie sind enge Kontaktperson eines Erkrankten und:
    • leben im gleichen Haushalt: dann gilt die Quarantäne für die Zeit der Erkrankung (mindestens aber 14 Tage)
    • leben in einem anderen Haushalt: dann gilt die Quarantäne für zwei Wochen

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie unseren Informationsblättern:

https://www.ortenaukreis.de/info_isolation

Information für Familien mit Personen in häuslicher Quarantäne:

https://www.ortenaukreis.de/info_quarantaene

Gar nicht. Eine Testung ist prophylaktisch nicht möglich, siehe Antwort: Warum macht ein Test bei gesunden Personen keinen Sinn?

Familienangehörige dieser Personen sind sozusagen „Kontaktpersonen von Kontaktpersonen“. Für diese ist die Gefahr sehr gering. Das Robert-Koch-Institutes empfiehlt Maßnahmen nur für die direkten Kontaktpersonen, nicht aber darüber hinaus. Das bedeutet, Sie können ganz normal am täglichen Leben teilnehmen, also auch zur Arbeit gehen.

In diesem Fall sind sie bereits vom Gesundheitsamt registriert. Melden Sie sich dort. Ein Test wird dann veranlasst. Am Wochenende wenden Sie sich an die 0781 116 117 und geben Sie dort an, dass Sie eine Kontaktperson sind. Dann wird weiteres veranlasst.

Krankmeldungen können nur solche Personen bekommen, die krank sind. Am besten ist es, wenn Eltern die Situation mit dem Arbeitgeber zu besprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Vielleicht lassen sich Möglichkeiten der Telearbeit oder andere Möglichkeiten finden, die Kinderbetreuung zu gewährleisten.

Auch für diese Situation ist Hilfe organisiert und wird über die niedergelassenen Ärzte koordiniert oder über die 116117 zu den genannten Zeiten. (siehe oben)

Tests auf das neuartige Coronavirus koordiniert das Ortenauer Gesundheitsamt. Getestet werden Personen, die zu Risikogruppen gehören und erkrankt sind. Die Hausärzte und der Ärztliche Bereitschaftsdienst melden die Patienten an das Gesundheitsamt. Dort wird die Termineinteilung koordiniert. Die Tests selbst werden nicht von den Mitarbeitern des Gesundheitsamts durchgeführt, sondern von Ärztinnen und Ärzten der ambulanten und stationären Versorgung. Nur Ärzte und das Gesundheitsamt können die Tests veranlassen. Angesichts knapper Laborkapazitäten machen wir keine Testung auf Wunsch. Sie erfolgt nur nach Indikation und ausschließlich nach Terminierung. Die Testung erfolgt an einem zentralen Ort im Ortenaukreis – nicht in den Kliniken.

Für SARS-CoV-2 steht aktuell noch kein vor-Ort-Schnelltest zur Verfügung, daher erfolgt die Diagnostik mittels molekularbiologischer Verfahren, sog. PolymeraseKettenreaktion (PCR) in dafür ausgestatteten Laboren. Die Coronavirus-Infektion betrifft vor allem die Atemwege. Daher sollten Proben aus den Atemwegen entnommen werden.

Das ist nicht weiter schlimm. Da Sie wegen dem Krankheitsverdacht und der Symptome sowieso zu Hause bleiben müssen, ist ein Test an einem anderen Tag kein Problem. Er verkürzt die Erkrankungsdauer nicht und hat auch keinen Einfluss auf eine eventuelle Therapie.

Die Testung ist kein Notfall. Wer unsicher ist, bleibt zu Hause. Trotz erheblichem Mehreinsatz von Personal und Erweiterung der Einsatzzeiten können nicht alle Anliegen sofort bearbeitet werden.
Lesen Sie diese FAQs. Falls ein persönliches Gespräch weiter erforderlich ist, versuchen Sie es bitte geduldig weiter.

Die Notaufnahmen versorgen weiter alle anderen medizinischen Not-und Unfälle. Betreten Sie die Notaufnahmen nicht, wenn ein Zusammenhang mit einer Corona-Infektion besteht.

In den Hausarztpraxen befinden sich viele, zum Teil chronisch erkrankte Patienten. Diese sollten vor dem neuen Virus geschützt werden. Damit keine unnötigen Kontakte in der Praxis entstehen, koordiniert der Hausarzt lediglich telefonisch die Therapie, die Krankschreibung und wenn nötig den Kontakt zum Gesundheitsamt, um einen Test zu veranlassen.

Man nimmt an, dass SARS-CoV-2 von Fledermäusen stammt. Zwischenwirte, also weitere Tiere, wurden jedoch noch nicht identifiziert. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich die ersten Patienten Anfang Dezember auf einem Markt in Wuhan in der Provinz Hubei, China, angesteckt haben (Robert-Koch-Institut).

Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und NiesEtikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten (Robert-Koch-Institut).

Die Mitarbeiter im Gesundheitswesen sind besonders in Hygienefragen geschult und mit der Vermeidung von Krankheitsübertragungen vertraut. Sie wurden nach ihrem konkreten Risiko eingestuft. Ist dies niedrig, dürfen sie unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen arbeiten, um die Versorgung der Kranken im Kreis zu gewährleisten.

Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Auf globaler Ebene handelt es sich um eine sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation. Mit weiteren Fällen, Infektionsketten und Ausbrüchen muss in Deutschland gerechnet werden. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland aktuell als mäßig eingeschätzt. Eine weltweite Ausbreitung des Erregers ist zu erwarten. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern (Robert-Koch-Institut).

Von Reisen in Risikogebiete raten wir generell ab. Alle anderen Reisen können in der derzeitigen Lage des Infektionsgeschehens nicht näher beurteilt werden. Wir bitten jeden Einzelnen, für sich persönlich zu prüfen, ob es derzeit wirklich notwendig ist, weg zu fahren. Dies gilt insbesondere für Personen, die älter sind oder chronische Krankheiten haben und damit besonders gefährdet sind, an diesem Virus schwer zu erkranken.

Dazu kann zu diesem Zeitpunkt noch nichts gesagt werden, weil dieser Virus neu ist und erst seit kurzem im Umlauf.

Hierzu wurde vom Ortenauer Gesundheitsamt ein Bürgertelefon unter der Rufnummer 0781 805 9695 eingerichtet. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen gibt es auch auf der Webseite des Ortenaukreises unter: http://www.ortenaukreis.de/corona
Zudem hat das Landesgesundheitsamt für alle Fragen zum Virus eine Telefon-Hotline unter der Rufnummer 0711 904-39555 eingerichtet.

1. Die richtige Handhygiene spielt eine wichtige Rolle. Aktuell wird empfohlen auf das Händeschütteln zu verzichten. Das regelmäßige waschen der Hände (mindestens 20 Sekunden, bis zum Handgelenkt), wird angeraten.
2. Grundsätzlich sollte Abstand gehalten werden, insbesondere, wenn das Gegenüber zu husten und niesen beginnt. Selbst sollte man immer in die Armbeuge niesen oder husten. Eine Ansteckung bei einem kurzen Kontakt von unter 15 Minuten gilt derzeit dennoch als unwahrscheinlich. Das Tragen eines Mundschutzes ist derzeit nicht erforderlich, ebenso nicht das Aufstellen eines Niesschutzes.
3. Desinfizieren Sie regelmäßig oft genutzte Flächen wie Türklinken.
4. Taschentücher nur einmal nutzen und nach dem Gebrauch entsorgen.
5. Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund mit den Händen.
6. Meiden Sie belebte Orte und Veranstaltungen