Eine Quarantäne wird von der Ortspolizeibehörde der Gemeinden angeordnet und ist mit der Einhaltung von medizinischen Verhaltensregeln verbunden und rechtlich verbindlich. Man darf zum Beispiel das Haus nicht verlassen. Eine Isolation wird grundsätzlich Empfehlung ausgesprochen zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden. Es gibt zwei Möglichkeiten, warum für Sie eine Quarantäne gefordert wird:
- Sie sind selbst erkrankt oder
- Sie sind enge Kontaktperson eines Erkrankten und:
- leben im gleichen Haushalt: dann gilt die Quarantäne für die Zeit der Erkrankung (mindestens aber 14 Tage)
- leben in einem anderen Haushalt: dann gilt die Quarantäne für zwei Wochen
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie unseren Informationsblättern:
https://www.ortenaukreis.de/info_isolation
Information für Familien mit Personen in häuslicher Quarantäne: