Ich war in den letzten 14 Tagen in Frankreich, muss ich jetzt nicht auch 14 Tage in die freiwillige häusliche Isolation gehen?

In der Coronapandemie gibt es verschiedene Phasen des Geschehenes.
Bislang haben wir versucht, durch unsere Maßnahmen die Ausbreitung des Virus einzudämmen, beziehungsweise zu verlangsamen. Diese Phase nennt sich Eindämmungsphase (Containment-Phase). Durch hohe Erkrankungsraten in Frankreich wurden dort schon seit längerer Zeit, außer bei sehr kranken Patienten im Krankenhaus, keine Testungen mehr auf das Virus vorgenommen. Dadurch, dass wir in den vergangenen Wochen und Monaten reichlich Kontakte über die Grenze nach Frankreich hatten, können wir unsere Vorgehensweise nicht mehr analog zu bisherigen Risikogebieten fortsetzen.
Wir erleben jetzt die nächste Phase der Pandemie. Das bedeutet, wir werden nun unseren Fokus primär auf die besonders betroffenen Personengruppen legen. Diese Phase nennt sich Phase des Schutzes (Protection-Phase). Daraus ergeben sich auch Änderungen in unseren bisherigen Verhaltensweisen. War es in der Vergangenheit noch sinnvoll, Rückkehrer aus Risikogebieten die aus dem Urlaub gekommen sind, zu isolieren und abzuwarten ob diese erkranken, geht das jetzt nicht mehr. Denn das würde für unseren Kreis bedeuten, dass unser soziales und öffentliches Leben extrem eingeschränkt würde.
Alle Maßnahmen in der Pandemie müssen verhältnismäßig sein und den aktuellen Entwicklungen angepasst werden.

Daher werden die Empfehlungen für Einreisende und Pendler aus Frankreich folgendermaßen angeglichen:

  • nach wie vor gilt die Empfehlung, dass Arbeitgeber ihre Angestellten, wenn sie nicht zwingend nach Deutschland einpendeln müssen, z.B. über Homeoffice zu Hause zu lassen.
  • Systemrelevante Personen wie z.B. Altenpfleger, Krankenpfleger, Feuerwehrmänner, Polizisten, Müllabfuhr u.ä. können, sofern gesund, nach wie vor zur Arbeit kommen.
  • Für alle Personen die in den letzten 14 Tagen in Frankreich waren, privat, weil sie Bekannte besucht haben, oder dort einkaufen waren, gilt folgendes: Sie beobachten sich in den nächsten 14 Tagen ob Sie grippeähnliche Symptome entwickeln. Dann wenden sie sich bitte an ihren Hausarzt oder am Wochenende an die 116 117.
    Meiden Sie darüber hinaus unnötige Kontakte.

Es dürfen also alle zu Arbeit und am täglichen Leben teilhaben, die nicht erkrankt sind oder vom Gesundheitsamt bzw. einer Ortspolizeibehörde aufgefordert wurden sich in häusliche Isolierung oder Quarantäne zu begeben.